Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Sprachdienstleister www.tradnet.de, (Auftragnehmer), vertreten durch Marion Gretscher - Schaumbergstr. 1 - 66113 Saarbrücken - Telefon: 0681 751212 sowie dem Kunden (Auftraggeber). Die AGB werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages anerkannt. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für zukünftige Aufträge.

§ 2 Abweichende Vereinbarungen

Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Auf Anfrage des Kunden wird diesem eine Zugangsbestätigung zugesandt, die auch die vorliegenden AGB enthält. Die Zugangsbestätigung enthält, sofern der Auftraggeber bereits Art und Umfang der angefragten Dienstleistung genannt hat, einen Kostenvoranschlag und den voraussichtlichen Liefertermin, bei Dolmetschaufträgen die Nennung des Einsatztermins. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax oder Post. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers. Das Auftragsverhältnis kommt erst zustande, wenn der Übersetzer/Dolmetscher die Auftragsübernahme per E-Mail oder per Fax bestätigt.

(2) Bei Auftragserteilung für die Erstellung einer Übersetzung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben. Ist die Übersetzung für Druckzwecke bestimmt, so hat der Auftraggeber dem Übersetzer vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zum Zweck der Korrektur zukommen zu lassen.

(3) Dolmetschaufträge werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.

(4) Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind dem Übersetzer seitens des Auftraggebers unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann der Übersetzer die Übermittlung weiteren themenspezifischen Informationsmaterials durch den Auftraggeber anfordern. Enthält der seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellte Ausgangstext Abkürzungen, die nicht allgemein bekannt sind, so hat der Auftraggeber dem Übersetzer bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Übersetzung eine Liste der ausgeschriebenen Bedeutungen dieser Abkürzungen zu übermitteln.

(5) Mit der Übermittlung eines zu übersetzenden Dokuments versichert der Auftraggeber zugleich, dass er der Autor des Original-Dokuments ist oder dass er die nachprüfbare Erlaubnis des Inhabers des Urheberrechts des Dokuments für die Anfertigung der Übersetzung eingeholt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Auftragnehmer in keiner Weise dafür haftbar gemacht werden, dass die Weitergabe der für die Übersetzung bestimmten und durch den Auftraggeber übermittelten Dokumente ganz oder teilweise gegen das Urheberrecht, ein anderes Recht einer dritten Partei oder sonstige Bestimmungen verstößt.
Des weiteren erkennt der Auftraggeber an, dass die vom Auftragnehmer angefertigte Übersetzung ein neues Dokument darstellt, für welches die Urheberrechte beim Autor des ursprünglichen Textes und auch beim Übersetzer liegen. Für Übersetzungen literarischer oder künstlerischer Art behält der Übersetzer sich das Recht vor, dass er im Falle einer Veröffentlichung dort auch namentlich als Übersetzer genannt wird.

(6) Fehler oder Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(7) Bei der Bestellung von fertig vorliegenden Dateien (Bedienungsanleitungen) kommt der Vertrag durch Überweisung (Vorkasse) der in der Zugangsbestätigung genannten Bearbeitungsgebühr durch den Kunden zustande. Weitere Kosten entstehen nicht. Das Versenden der Datei per E-Mail durch Tradnet ist bindend. Ein Rückgaberecht bzw. Widerrufsrecht nach Versand der Dateien besteht nicht, da der Dateiversand, ähnlich einem Datei-Download, aufgrund seiner Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist.

§ 4 Auftragsausführung, Lieferfristen

(1) Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind Informations-Begleitmaterial oder besondere Anweisungen seitens des Auftraggebers nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.

(2) Ergibt sich die konkrete Bedeutung eines Wortes bei Begriffen mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, so gehen Übersetzungsfehler, die durch rechtzeitige Überlassung von entsprechendem Begleitmaterial vermeidbar gewesen wären, zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial dem Übersetzer nicht ausgehändigt hat.

(3) Der Übersetzer kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.

(4) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.

(5) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Übersetzer nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzer den Eingang der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung per E-Mail oder Fax anzuzeigen.

(6) Der Liefertermin von fertig vorliegenden Dateien (Bedienungsanleitungen) erfolgt in der Regel spätestens eine Woche nach Eingang der Bearbeitungsgebühr. Ist der Lieferant Tradnet aufgrund von bei ihm selbst und/oder bei seinen Zulieferern eintretenden Betriebsstörungen oder anderen Fällen höherer Gewalt vorübergehend daran gehindert, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so verlängert sich diese Frist um die Dauer der Behinderung.

(7) Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht. Schriftliche Übersetzungen gehören nicht zum Dolmetschauftrag und sind Teil eines gesonderten Auftrags.

(8) Nicht zum Dolmetscherteam gehörende Personen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Ansprechpartners für die Dolmetscher zur Ergänzung des Teams als Dolmetscher eingesetzt werden oder in anderer Eigenschaft die Dolmetscherkanäle der Simultandolmetschanlage nutzen. Die interne Arbeitsverteilung wird von den Dolmetschern selbst geregelt.
Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
Der Auftraggeber übersendet den Dolmetschern zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung möglichst frühzeitig, jedoch spätestens 10 Tage vor Konferenzbeginn einen vollständigen Satz von Unterlagen (Programm, Tagesordnung, Protokoll der letzten Sitzung, Berichte usw.). Soll ein Text während der Konferenz verlesen werden, sorgt der Auftraggeber dafür, dass die Dolmetscher vorab eine Kopie davon erhalten. Der Redner wird vom Auftraggeber darauf hingewiesen, dass die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text 100 Wörter in der Minute nicht übersteigen sollte (d.h. 3 Minuten für 1 Seite DIN A 4 mit etwa 1.600 Zeichen). Werden Filme während der Sitzung vorgeführt, wird der Filmton nur gedolmetscht, wenn das Skript den Dolmetschern vorab übergeben wurde, der Kommentar in normaler Geschwindigkeit gesprochen und der Filmton unmittelbar in die Kopfhörer der Dolmetscher übertragen wird.

§ 5 Vergütung

(1) Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Die Berechnung der Vergütung für schriftliche Übersetzungen erfolgt auf der Grundlage des Schwierigkeitsgrades des zu übersetzenden Textes, der vereinbarten Lieferzeit sowie dem Dateiformat des übersandten Ausgangstextes anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) des übersetzten Textes. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen (einschließlich Satz- und Leerzeichen).

(2) Im Falle umfangreicher Aufträge kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.

(3) Die Vergütung ist nach Erhalt der Übersetzung bzw. nach der Ausführung der Dolmetschleistung und nach Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig. Dabei ist die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ausgeschlossen.

(4) Der Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Dolmetscher kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.

(5) Bei Abbruch eines laufenden Auftrags durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer schriftlich zu informieren. Dem Auftraggeber wird, unabhängig von den Gründen seiner Entscheidung, der bereits erledigte Anteil der Übersetzung oder Dolmetschleistung zu 100% in Rechnung gestellt, der restliche Anteil wird dem Auftraggeber zu 50% in Rechnung gestellt.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung zu prüfen.

(2) Mängelrügen werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr nur berücksichtigt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber dem Übersetzer angezeigt werden. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Übersetzung als genehmigt.

(3) Mängelrügen im nichtkaufmännischen Verkehr sind schriftlich und unter konkreter Bezeichnung des Mangels und im Falle offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung der Übersetzung vorzunehmen. Bei der Überlassung von fertig vorliegenden Dateien (Bedienungsanleitungen) bezieht sich die Gewährleistung nicht auf die Inhalte der Dateien.

(4) Im Falle gemäß Absatz 2 oder Absatz 3 angezeigter Mängel ist der Übersetzer zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehlt, so kann der Auftraggeber dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

(5) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Ausgangstexte verursacht worden sind, besteht für den Auftragnehmer nicht.

(6) Sollte der Dolmetscher/Übersetzer aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

§ 7 Haftung

(1) Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Übersetzers/Dolmetschers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt - in diesem Fall ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt - oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Übersetzers/Dolmetschers.

(2) Die Haftung des Übersetzers/Dolmetschers für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des Rechnungswertes des in Frage stehenden Auftrages beschränkt.

(3) Gegenüber Unternehmern ist darüber hinaus die Haftung für eine grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt; eine Haftung für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Dolmetscher haftet nicht für technische Mängel der Dolmetschanlage.

(4) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer/Dolmetscher zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

(5) Bei Stornierung eines Termins durch den Auftraggeber nach Abschluss eines bindenden Vertrages zwischen Dolmetscher und Auftraggeber hat der Dolmetscher Anspruch auf ein Ausfallhonorar. Außerdem hat er Anspruch auf die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten (z.B. Flüge, Bahntickets). Kann der Dolmetscher für den stornierten Termin einen anderen Auftrag annehmen, so wird er die hierfür gezahlte Vergütung vom Ausfallhonorar in Abzug bringen.

§ 8 Höhere Gewalt

(1) Der Übersetzer/Dolmetscher haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromnetzausfälle, Internet-Ausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren etc.) zurückzuführen sind. Der Übersetzer hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(2) In Fällen höherer Gewalt ist der Auftraggeber verpflichtet, bereits beim Übersetzer/Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Übersetzers.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an der Übersetzung.

§ 10 Urheberrecht (geistiges Eigentum)

(1) Der bearbeitende Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.

(2) Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung - auch von Dritten - an den Übersetzer gestellt werden könnten.
Mit der Auftragsvergabe versichert der Auftraggeber, dass er der Autor der zu übersetzenden Texte ist bzw. die Urheberrechte an diesen Texten hat. Dieser Sachverhalt muss überprüfbar sein. Andernfalls haftet der Auftragnehmer nicht dafür, dass die vom Auftraggeber zur Übersetzung übermittelten Dokumente nicht oder nur teilweise den Voraussetzungen entsprechen, die vom Urheberrechtsgesetz oder einem anderen Gesetz verlangt werden bzw. gegen ein anderes Recht von Dritten verstoßen.

(3) Mit dem Erhalt der Übersetzung erkennt der Auftraggeber an, dass die vom Auftragnehmer angefertigte Übersetzung ein neues Dokument darstellt, für welches das Urheberrecht sowohl beim Autor des Originaltextes als auch beim Übersetzer liegt. Der Übersetzer behält sich das Recht vor, dass sein Name bei jeder Veröffentlichung seiner Übersetzung eines Werkes mit literarischem oder künstlerischem Charakter genannt wird.

(4) Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt; eine Aufzeichnung durch Zuhörer oder andere Personen und eine Übertragung ist ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Dolmetscher nicht zulässig. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten; ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmung des Urheberrechtsgesetzes, der Revidierten Berner Übereinkunft und des Welturheberrechtsabkommens. Auf § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) wird verwiesen.

§ 11 Datenschutz, Geheimhaltung

(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Durchführung des Auftrages gemäß den gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz gespeichert werden.

(2) Der Übersetzer/Dolmetscher verpflichtet sich, den Inhalt der zu übersetzenden/dolmetschenden Dokumente, das ihm aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie alle ihm im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Daten geheim zu halten. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar. Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht, sofern die in Fragen stehenden Daten allgemein bekannt sind oder der Übersetzer/Dolmetscher aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit

(1) Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Saarbrücken, Deutschland.

(3) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber anlässlich einer erneuten Auftragserteilung bekanntgegeben.

(4) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 1.3.2022